Kfz-Versicherung: Ihr Anwalt steht Ihnen zur Seite

Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht betreuen wir Sie gerne bei Problemen mit Ihrer Kfz-Versicherung

Unter den Oberbegriff Kfz-Versicherung fallen verschiedene Versicherungen: die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Kaskoversicherung (Teilkasko und Vollkasko) sowie die Insassenunfallversicherung. Lediglich die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung im Sinne des § 1 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG). Die Kaskoversicherung und die Insassenunfallversicherung können fakultativ zusätzlich abgeschlossen werden. Bei allen gilt: Nicht immer will die Kfz-Versicherung zahlen. Anwalt Jürgen Wahl steht Ihnen als Fachanwalt für Verkehrsrecht in diesen Fällen in seiner Kanzlei in Offenbach zur Seite, um Ihr Recht durchzusetzen.

Alle Infos zur Kfz-Versicherung von Ihrem Anwalt: die Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung (Pflichtversicherung) für alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge. Sie deckt die Schadensersatzansprüche ab, die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr entstehen (z. B. durch einen Verkehrsunfall). Dabei werden Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden sowie immaterielle Schäden (z. B. Schmerzensgeld) durch die Versicherung abgedeckt. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt sowohl verschuldensabhängige Ansprüche als auch solche, die aus der Betriebsgefahr verschuldensunabhängig resultieren. Falls Sie Opfer eines Verkehrsunfalls geworden sind, sollten Sie sich sofort an Fachanwalt für Versicherungsrecht Jürgen Wahl wenden. In der Auseinandersetzung mit der gegnerischen Kfz-Versicherung kann der Rechtsanwalt für Versicherungen Ihnen helfen, die vollständige Zahlung des Schadens durchzusetzen.

Mehr Erfahren
Jürgen Wahl Focus TOP Rechtsanwalt 2023 Verischerungsrecht Offenbach

Versicherungsrecht Offenbach

Soforthilfe im Versicherungsrecht

Sie benötigen rechtliche Beratung? Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Wir sind bekannt aus:

Mitgliedschaften:

Deutscher Anwaltverein Frankfurter Anwaltsverein Mitgleid im Anwaltverein AG Medizinrecht Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht Anwälte für Ärtzte

Was Sie noch zur KFZ-Versicherung wissen sollten!

Was Sie noch zur Kfz-Versicherung wissen sollten

Welche Kfz-Versicherungen gibt es? In welchen Fällen verweigert der Versicherer die Leistung und was kann man gegen eine Kündigung tun? Wir haben Ihnen hier einige wichtige Informationen rund um das Kfz-Versicherungsrecht zusammengestellt.

Welche weiteren Formen der Kfz-Versicherung gibt es? Anwalt Jürgen Wahl berät

Das Transportmittel selbst, also das Kraftfahrzeug, ist durch die Kaskoversicherung (von Spanisch Casco = „Schiffsrumpf“) versichert. Sie kommt für die Zerstörung, Beschädigung oder den Verlust des Fahrzeuges auf. Der Begriff der Kaskoversicherung deutet noch auf die ersten Ursprünge dieser Versicherung in der Schifffahrt der mittelalterlichen Hanse in. Heute wird im Kfz-Bereich zwischen einer Teilkaskoversicherung und einer Vollkaskoversicherung unterschieden.

Die Teilkaskoversicherung deckt üblicherweise die folgenden Risiken ab:

  • Brand und Explosion
  • Diebstahl und Raub
  • Elementarschäden
  • Windschäden
  • Glasbruch
  • Schäden der Verkabelung
  • Schäden durch Kurzschluss
  • Schäden durch Marderbiss

Der Versicherungsschutz in der Vollkaskoversicherung geht über diese Risiken hinaus und deckt zusätzlich Vandalismus und die mutwillige Beschädigung des Fahrzeugs durch Fremde und Unfallschäden am eigenen Kraftfahrzeug ab.

Die Insassenunfallversicherung ist, wie der Name schon sagt, eine Unfallversicherung, die die versicherten Personen (Insassen) für Unfälle, welche beim rechtmäßigen Gebrauch eines versicherten Kraftfahrzeuges eintreten, entschädigt. Sie ist eine Summenversicherung. Dies bedeutet, dass im Versicherungsfall eine zuvor im Versicherungsvertrag festgelegte Schadenssumme unabhängig von der Höhe des tatsächlich eingetretenen Schadens ausgezahlt wird.

Kfz-Versicherungsrecht: Wann benötigen Sie anwaltliche Unterstützung?

Es kommt häufig vor, dass die Kfz-Versicherung nicht zahlt, was den Versicherten, gerade bei großen Schäden, vor immense finanzielle Schwierigkeiten stellt. Bei einem unverschuldeten Unfall etwa muss die Versicherung des Unfallgegners den Schaden zahlen. Diese wird natürlich versuchen, diesen gering zu rechnen oder Ihnen eine Teilschuld oder sogar die gesamte Schuld am Unfall zu geben. Als Laie haben Sie in solchen Fällen kaum eine Chance, sich gegen den Versicherer durchzusetzen. Lassen Sie sich deshalb bei der Auseinandersetzung mit einer Kfz-Versicherung von einem Anwalt unterstützen. Selbst bei kleinen Schäden, zum Beispiel bei einem Blechschaden, ist der Gang zum Anwalt oft hilfreich.

Die eigene Versicherung führt als Grund, die Leistung zu verweigern, oftmals eine Verletzung der Obliegenheitspflicht an. Das kann etwa eine verspätete Schadensmeldung sein. Aus diesem Grund ist es wichtig, bei einem Schaden sofort zu handeln. Des Weiteren kann vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln Ihrerseits einen Leistungsausschluss nach sich ziehen. Solches Handeln liegt unter anderem dann vor, wenn Sie ohne gültigen TÜV am Straßenverkehr teilnehmen, alkoholisiert oder unter Einfluss von Drogen fahren, Ihr Handy am Steuer benutzen oder Fahrerflucht begehen. Auch eine überhöhte Geschwindigkeit oder die Missachtung der Verkehrsregeln können als grob fahrlässiges Handeln eingestuft werden.

Weitere Probleme mit der Kfz-Versicherung

Auch abgesehen von der Schadensregulierung kann es zu Streitigkeiten mit der Kfz-Versicherung kommen. Unter anderem dann, wenn die Versicherung die Beiträge erhöht oder Sie höher einstuft. Das geschieht teilweise unbemerkt. So werden Sie zwar in eine höhere Schadensfreiheitsklasse eingestuft, wenn Sie keine Unfälle verursacht haben. Gleichzeitig werden aber Prämien erhöht, sodass die Rabatte deutlich geringer ausfallen, als sie eigentlich sollten. In einem solchen Fall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, um zu einer günstigeren Versicherung zu wechseln.

Ein weiteres Problem tritt dann auf, wenn die Versicherung Ihnen kündigt. Das kann etwa aufgrund von falschen Angaben in Versicherungsfragen oder anderen Verletzungen der Obliegenheitspflicht geschehen. Um hiergegen vorzugehen, sollten Sie sich ebenfalls an einen Anwalt wenden, der Ihre Handlungsmöglichkeiten auslotet und für Sie die Auseinandersetzung mit dem Versicherer übernimmt.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Bei Streitigkeiten mit der eigenen oder gegnerischen Kfz-Versicherung: Anwalt Jürgen Wahl hilft

Egal, ob Sie unverschuldet Opfer eines Unfalls waren, selbst einen verursacht haben oder ein anderer Schaden an Ihrem Kraftfahrzeug auftritt – wenden Sie sich an unsere Kanzlei, um von der langjährigen Expertise von Rechtsanwalt Jürgen Wahl als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Offenbach zu profitieren. Wir setzen uns für Ihre Rechte ein. Dabei übernehmen wir die gesamte Korrespondenz mit Ihrer oder der gegnerischen Versicherung, dem Gutachter oder der Polizei. So sorgen wir für eine optimale Schadensregulierung.

Übrigens: Bei einem Unfall sieht die Rechtsprechung vor, dass eine unschuldig darin verwickelte Person am Ende so dastehen soll, als wäre dieser nie passiert. Das heißt: Jegliche Kosten werden vom Unfallverursacher bzw. dessen Kfz-Versicherung übernommen. Dazu zählen auch die Anwaltskosten. Sofern Sie keine Mitschuld am Unfall trifft, müssen Sie sich also keine Gedanken über die Kosten für die Beauftragung eines Fachanwalts machen.

Kfz-Versicherung: unser Service als Anwalt

Wir beraten und vertreten Sie kompetent und zielgerichtet bei allen Streitigkeiten mit der Kfz-Versicherung. Ihr Anwalt steht Ihnen unter anderem bei Auftreten der folgenden Probleme zur Seite:

  • Leistungsverweigerung oder Leistungskürzung
  • Kündigung und
  • Höherstufung / Beitragserhöhung

Geben Sie uns Feedback

Klicken Sie auf einen Stern um diese Seite zu bewerten.

Durchschnittliche Bewertung / 5. Anzahl:

Bisher keine Bewertungen. Seien Sie der Erste.

Jetzt anrufen Jetzt kontaktieren Like unsere Seite