Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung: Bundesgerichtshof stärkt Rechte von Versicherungsnehmern

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Versicherte können unter bestimmten Umständen Auskunft zu früheren Prämienerhöhungen in der privaten Krankenversicherung verlangen. Was die Entscheidung in der Praxis bedeutet.

Streitigkeiten um die Wirksamkeit von Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung gehören in Deutschland zwar bereits zum traurigen Standard. Die aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu diesem Thema sollten Kunden aber dennoch kennen.

Im konkreten Fall hatte ein Versicherungsnehmer angezweifelt, dass seine Assekuranz die Beiträge wirksam angehoben hatte. Er verlangte daher unter anderem Auskunft über alle Beitragserhöhungen der Jahre 2013 bis 2016. Insbesondere verlangte er Vorlage von Unterlagen, die Angaben zur Höhe der Beitragserhöhungen enthielten und die Benennung der jeweiligen Tarife. Weiterhin sollte die Gesellschaft im Anschreiben mit Begründungen, die Nachträge zum Versicherungsschein sowie die Beiblätter übersenden.
Als seine Vertragspartnerin mauerte, klagte er sich durch bis zum Bundesgerichtshof – und erhielt in weiten Teilen Recht. Die Bundesrichter hoben das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt hinsichtlich der Auskunftsklage des Mannes auf und wiesen die Sache zur neuen Verhandlung an das Berufungsgericht zurück (Az: IV ZR 177/22).

BGH klärt Anspruchsvoraussetzung für Auskunftsanspruch von Privatpatienten

Die Karlsruher Richter führten aus, dass einem Versicherungsnehmer aus Treu und Glauben ein Auskunftsanspruch über zurückliegende Prämienanpassungen zustehen könne. Ein solcher setze zunächst voraus, dass dem Kunden noch ein Rückzahlungsanspruch aufgrund früherer Prämienerhöhungen zustehen könnte, falls letztere unwirksam gewesen sein sollten. Diese Voraussetzungen waren vorliegend erfüllt.

Darüber hinaus sei erforderlich, so der BGH, dass der Kunde nicht mehr über die erforderlichen Unterlagen verfügt und sich die notwendigen Informationen nicht selbst auf zumutbare Weise verschaffen kann. Ob und wann dies der Fall ist, sei unter Berücksichtigung der Gründe für diesen Verlust zu entscheiden.

Sofern der Versicherungsnehmer aber in entschuldbarer Weise über sein Recht im Ungewissen ist, sei der Auskunftsanspruch zu bejahen. Die hierfür maßgebenden Umstände hat der Kunde jedoch selbst darzulegen und zu beweisen. Entsprechend muss das Berufungsgericht nun noch die offenen Fragen für den Auskunftsanspruch des Kunden prüfen und dann eine abschließende Entscheidung treffen.

Kommentar von Jürgen Wahl, Fachanwalt für Versicherungsrecht:

Sie können die Beitragserhöhungen Ihrer privaten Krankenversicherung ebenfalls nicht nachvollziehen? Nach der jüngste BGH-Entscheidung spricht viel dafür, die entsprechenden Auskünfte beim Versicherer einzuholen und bei Bedarf juristische Schritte über Ihren Anwalt einzuleiten.

Bei Problemen mit Ihrer privaten Krankenversicherung stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und kämpfen für Ihr Recht! Gerne prüfen wir als Experten im Bereich der privaten Krankenversicherung Ihre Ansprüche.

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