Die Berufshaftpflichtversicherung – für Freiberufler und Selbständige unabdingbar

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Für viele Berufe ist sie vorgeschrieben: die Berufshaftpflichtversicherung. Während etwa Anwälte, Steuerberater, Ärzte und viele andere Berufe eine Berufshaftpflichtversicherung bereits aufgrund der berufsständischen Gesetze abschließen müssen, existiert für viele andere Berufe eine gesetzliche Regelung nicht. Dennoch empfiehlt es sich, insbesondere für Selbstständige und Freiberufler sowie kleine und mittelständische Unternehmen, die speziellen Berufsrisiken abzusichern.

Insbesondere bei solchen Tätigkeiten, die mit einem erhöhten Gefährdungspotenzial einhergehen, kann ein unvorhergesehener Schaden schnell Existenz vernichtende Ausmaße annehmen. Nach dem Prinzip „kleine Ursache – große Wirkung“ können Planungs- und Konstruktionsfehler bei Architekten und Bauingenieuren beispielsweise zum Einsturz oder zur Unbrauchbarkeit eines ganzen Gebäudekomplexes führen. Wenn der Funke beim Schweißen unbeabsichtigt überspringt oder sich nach Rohrarbeiten Wassermassen im Keller ansammeln, haben sich nicht selten typische Gefahren der handwerklichen Ausführung verwirklicht. In anderen Berufen wie etwa bei Notaren, Anwälten, Steuerberatern und Versicherungsvermittlern können sich Vermögensschäden aufgrund von Beratungsfehlern verwirklichen. In solchen Fällen kann ein Schaden schnell zur wirtschaftlichen Überforderung des Unternehmers führen. Es empfiehlt sich daher nicht selten der Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.

Diese hält im Schadensfall den Versicherungsnehmer von Haftungsansprüchen gegenüber dem Geschädigten frei. Hierbei liegt es im Ermessen des Versicherers, ob er den Schaden reguliert, also eine Entschädigung an den Geschädigten leistet, oder ob er die Ansprüche abwehrt. In diesem Falle muss der Haftpflichtversicherer für die Kosten der Verteidigung (inklusive Gerichts- und Anwaltskosten) aufkommen und den Versicherungsnehmer von jeglichem Risiko freistellen.

Doch wehe, wenn der Haftpflichtversicherer im Schadensfall seine Unterstützung versagt. Ruht der Versicherungsschutz aufgrund rückständiger Beitragszahlungen, kann der Versicherungsnehmer kaum auf die Unterstützung durch den Haftpflichtversicherer hoffen. Auch vertraglich vereinbarte Leistungsausschlüsse nutzen Versicherer gerne, um sich ihrer Leistungspflicht zu entziehen. Wurden gar vor Vertragsschluss abweichende oder widersprüchliche Angaben gemacht, ist spätestens mit Eintritt des Leistungsfalls der Zeitpunkt gekommen, in dem der Versicherer den Rücktritt vom Versicherungsvertrag erklärt, diesen kündigt oder gar wegen vermeintlicher Täuschung anficht. Als Beitragszahler ist der Versicherungsnehmer gern gesehen, tritt ein Schaden ein, muss er gehen.

Gerade bei Schadensfällen von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung kommt es daher nicht selten zu Auseinandersetzungen. Die Erfahrung zeigt, dass viele Leistungsablehnungen einer gerichtlichen Prüfung nicht standhalten. Aus diesem Grund sollte eine ablehnende Entscheidung der Versicherung stets sorgfältig geprüft und nicht widerspruchslos hingenommen werden. So existieren auch für den Versicherer zahlreiche Fallstricke, die der Leistungsablehnung ihre rechtliche Grundlage entziehen. Unklare oder mehrdeutige Versicherungsbedingungen, fehlerhafte oder unvollständige Rechtsbelehrungen und versäumte Fristen sind nur einige der formalen Gründe, aus denen die Leistungsablehnung unwirksam sein kann. Insbesondere seit Einführung des neuen Versicherungsvertragsgesetzes im Jahr 2008 existieren noch zahlreiche ungeklärte Rechtsfragen, die der gerichtlichen Klarstellung bedürfen. Aus diesem Grund lohnt es sich, um sein Recht zu streiten.

Grundsätzlich gilt: Je früher Sie mit Ihrem Anliegen einen Fachanwalt für Versicherungsrecht aufsuchen, desto besser. Selbst für Rechtsexperten ist der undurchsichtige Paragrafendschungel des Versicherungsvertragsrechts oft nur schwer durchdringbar. Aus gutem Grund lassen sich die Versicherer in der Regel durch hochspezialisierte Vertragskanzleien vertreten, die Kosten und Mühe nicht scheuen, um bei Gericht die Oberhand zu behalten. Fehler kann man sich in dem Rechtsstreit David gegen Goliath nicht erlauben. Ein erfahrener Fachanwalt, ein sachkundiges Gericht und ein kleines Quäntchen Glück sind daher die besten Voraussetzungen, um in dem Rechtsstreit gegen die Versicherung zu obsiegen.

Rechtsanwalt Jürgen Wahl

www.versicherungsrecht-offenbach.de

 

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