Berufsunfähigkeit – Vorsicht vor Willkürentscheidungen!

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Auf die Frage, was eine gute Versicherung ausmacht, antworten vier von fünf Befragten: dass sie im Versicherungsfall die versprochenen Leistungen erbringt. Erst nachgeordnet werden „moderate Beiträge“, ein freundlicher Kundenservice oder eine rasche Regulierung genannt. Schließlich ist es eben jenes Bedürfnis nach Sicherheit, welches viele Versicherungsnehmer erst zum Abschluss des Versicherungsproduktes veranlasst hat.

Doch wie zuverlässig sind die Versicherer wirklich? Eine Studie, die das unabhängige Analysehaus Morgen & Morgen durchgeführt hat, beweist: Die Regulierungsquote der Berufsunfähigkeitsversicherer schwankt erheblich! Während einige Versicherungsunternehmen wie Debeka oder HDI Regulierungsquoten von über 80 Prozent aufweisen, finden sich am Ende der Tabelle Versicherer wie Allianz, Gothaer oder Basler Versicherung mit einer Regulierungsquote um die 60 Prozent. Untersucht wurde das Verhältnis gestellter Leistungsanträge zur tatsächlich erfolgten Regulierung. Doch wie erklären sich diese unterschiedlichen Leistungsquoten?

Mit einer unterschiedlichen Morbiditätsstruktur lassen sich derart gravierende Abweichungen kaum erklären. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) begründet die zahlreichen Ablehnungen mit dem Umstand, dass eine sorgfältige Prüfung der Leistungsansprüche schließlich auch der Gesamtheit der Versicherten geschuldet sei. Immerhin bescheide die Versicherungswirtschaft die Leistungsanträge in 70 Prozent der Fälle positiv. Demnach wäre das unterschiedliche Regulierungsverhalten auch darauf zurückzuführen, dass einige Versicherer genauer prüften als andere. Sind die unterschiedlichen Leistungsquoten also tatsächlich ein Resultat nachlässiger Prüfung einzelner Versicherer?

Mitnichten! Von den etwa 42.000 Leistungsanträgen, die Versicherungsnehmer jährlich an ihre Berufsunfähigkeitsversicherung richten, werden etwa 12.000 Fälle abschlägig beschieden. Etwa 1/4 dieser Ablehnungen stützt sich auf den Vorwurf einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht. Die übrigen Ablehnungen werden häufig mit Umorganisationsmöglichkeiten im eigenen Betrieb, implausiblen Angaben im Leistungsantrag oder der Möglichkeit der (abstrakten oder konkreten) Verweisung begründet. Nicht selten werden auch ärztliche Befunde oder Krankenhausberichte infrage gestellt. Es entspricht gängiger Praxis, dass Versicherer eine eigene Begutachtung durch einen Vertragsgutachter durchführen lassen, der dann häufig zu dem Schluss kommt, dass der Betroffene gar nicht zu 50 Prozent berufsunfähig ist. Es geht der Ruf, dass manche unabhängige Schadensregulierer geradezu damit werben, dass sie bei jedem Versicherungsnehmer eine Anzeige- oder Obliegenheitsverletzung finden.

Der Weg zur Berufsunfähigkeitsrente kann steinig sein. Besonders fatal stellt sich dies für die Versicherungsnehmer dar, die aufgrund ihrer Erkrankung und ihrer wirtschaftlichen Situation auf die Berufsunfähigkeitsleistungen vertrauen müssen. Die Statistik zeigt, dass 31,55 Prozent der Berufsunfähigkeiten durch Nervenkrankheiten und psychische Erkrankungen verursacht werden. Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates kommen mit 21,17 Prozent an zweiter Stelle, dicht gefolgt von Krebs und sonstigen Erkrankungen. Viele Versicherungsnehmer befinden sich bereits aufgrund der schweren Erkrankung in einer Lebenskrise. Sie haben häufig nicht die Kraft, dem zahlungsunwilligen Versicherer die Stirn zu bieten. Ein jahrelanger Gutachterstreit, das In-Abrede-Stellen der Berufsunfähigkeit, eine behauptete Implausibilität im Leistungsantrag und der Vorwurf von Pflichtverletzungen sind probate Mittel der Versicherungswirtschaft, um die Regulierung in die Länge zu ziehen. Diese Strategie des Mürbemachens hat sich für die Versicherer bewährt. Unter der Hand räumen führende Versicherungsmanager ein, dass aufgrund der harten Konkurrenz in der Versicherungswirtschaft Gewinne nicht mehr über die Beiträge, sondern allenfalls über das Regulierungsverhalten erzielt werden können. Das Schicksal des Versicherungsnehmers bleibt dabei häufig auf der Strecke.

Aus diesem Grund empfiehlt es sich, im Versicherungsfall möglichst frühzeitig einen Fachanwalt für Versicherungsrecht zu beauftragen. Die Erfahrung zeigt: Je früher ein Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag beauftragt wurde, desto besser die Erfolgsaussichten. Fundierte Kenntnisse des Versicherungsrechts und eine jahrelange Erfahrung im Umgang mit Versicherungen bieten die beste Gewähr, um dem Versicherungsnehmer zu seinem Recht zu verhelfen.

Ihr Rechtsanwalt – Jürgen Wahl Fachanwalt für Medizin- und Versicherungsrecht

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