Haftpflichtversicherung: Ihr Rechtsanwalt in Offenbach hilft weiter

Als Anwalt für Versicherungsrecht betreuen wir Sie gerne bei Problemen mit Ihrer Haftpflichtversicherung.

Eine Haftpflichtversicherung stellt den Versicherungsnehmer von Vermögensnachteilen frei, die ihn aufgrund von gegen ihn gerichteten Schadensersatzansprüchen treffen und in seinem Vermögen beeinträchtigen würden. Dabei beschränkt sich die Rolle des Haftpflichtversicherers nicht allein auf den Ausgleich der Vermögensnachteile, vielmehr hat er auch für die Abwehr unberechtigter Ansprüche Sorge zu tragen. Dies geschieht üblicherweise, indem der Haftpflichtversicherer den Sachverhalt aufklärt und auf eine außergerichtliche Lösung hinwirkt. Für den Fall der gerichtlichen Auseinandersetzung führt der Haftpflichtversicherer für seine Versicherten den Rechtsstreit. Dies bedeutet, dass er ihm zur Verteidigung im Zivilverfahren einen Anwalt zur Seite stellt. Darüber hinaus kommt es oft zu Situationen, in denen der Versicherer die Leistung verweigert. Bei solchen Streitigkeiten mit der Haftpflichtversicherung steht Rechtsanwalt Jürgen Wahl Ihnen als Fachanwalt für Versicherungsrecht zur Seite.

Wichtiges zur Haftpflichtversicherung von Ihrem Rechtsanwalt

Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung steht dem Versicherungsnehmer grundsätzlich frei. Nur in risikobehafteten Bereichen, in denen besonders hohe Rechtsgüter (wie z. B. Leib und Leben, körperliche Unversehrtheit) betroffen sein können oder der Schadenseintritt sehr große Ausmaße annehmen kann, schreibt der Gesetzgeber eine Haftpflichtversicherung als sogenannte Pflichtversicherung vor (z. B. Jagdhaftpflichtversicherung, Kfz-Haftpflichtversicherung, Vermögensschadenshaftpflicht für Anwälte etc.). In diesen Fällen der Pflichtversicherung erwirbt der Geschädigte einen Direktanspruch gegen den Versicherer. Lassen Sie sich rund um die Haftpflichtversicherung von Ihrem Rechtsanwalt beraten, um den bestmöglichen Schutz zu erhalten.

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Was Sie noch zur Haftpflichtversicherung wissen sollten!

Was Sie noch zur Haftpflichtversicherung wissen sollten!

Welche Arten der Haftpflichtversicherung gibt es, für wen lohnt es sich, sie abzuschließen und wann zahlt sie? Wir haben Ihnen einige wichtige Informationen rund um das Thema zusammengestellt. Bei Problemen mit der Haftpflichtversicherung hilft Anwalt Jürgen Wahl Ihnen gerne mit seiner Expertise weiter.

Welche Arten der Haftpflichtversicherung gibt es? Ihr Anwalt erklärt

Als Unterarten der Haftpflichtversicherung sind beispielhaft zu nennen:

  • die Privathaftpflichtversicherung:

Die Privathaftpflichtversicherung schützt den privaten Versicherungsnehmer sowie seine Familie vor Forderungen Dritter aufgrund von Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.

  • die Kfz-Haftpflichtversicherung:

Dadurch sind Schäden abgedeckt, die durch Gebrauch Ihres Kfz verursacht wurden. Hierbei handelt es sich um eine Pflichtversicherung.

  • die Tierhalterhaftpflichtversicherung:

Diese Haftpflichtversicherung schützt vor Schäden, die durch das versicherte Tier entstanden sind. Sie ist vor allem für Halter von Pferden und Hunden wichtig. Kleinere Haustiere sind in der Regel in der Privathaftpflichtversicherung mit inbegriffen. In manchen Bundesländern besteht eine Versicherungspflicht für Hunde.

  • die Haus- und Grundbesitzhaftpflichtversicherung:

Versichert sind hiermit Haus- und Grundbesitzer für Personen- oder Sachschadensfälle. Darüber hinaus sind Personen versichert, die im Auftrag des Besitzers Tätigkeiten wie die Reinigung oder Verwaltung der Gebäude übernehmen.

  • die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung:

Diese Versicherung schützt Besitzer von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen (z. B. Heizöltanks) vor den finanziellen Folgen, wenn durch Austreten der Stoffe Wasser verunreinigt wird.

  • die Wassersporthaftpflichtversicherung:

Wer Wassersportgeräte wie Boote oder Yachten besitzt, wird durch diese Haftpflichtversicherung abgesichert. Kleinere, nicht motorisierte Wassersportgeräte wie Paddel- oder Ruderboote sind hingegen zum Teil bereits von der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt.

  • die Jagdhaftpflichtversicherung:

Diese Versicherung ist für jeden Pflicht, der einen Jagdschein lösen bzw. verlängern möchte. Hierbei sind auch Versicherungssummen gesetzlich vorgeschrieben: 500 000 Euro für Personenschäden, 50 000 Euro für Sachschäden.

  • die Bauherrenhaftpflichtversicherung:

Ein Bauherr ist verpflichtet, die Baustelle ordnungsgemäß abzusichern. Bei Verletzung dieser Verkehrssicherungspflichten greift die Bauherrenhaftpflichtversicherung.

  • die Berufshaftpflichtversicherung:

Diese sichert bei beruflich verursachten Schäden gegenüber Dritten ab. Sie empfiehlt sich für Berufe, die ein erhöhtes Risiko aufweisen, Vermögensschäden anzurichten. Dazu zählen unter anderem Ärzte, Anwälte oder Architekten und Bauingenieure.

  • die Gewerbe- und Industriehaftpflichtversicherung:

Schäden, die durch betriebliche Tätigkeiten entstehen, werden durch die Gewerbe- und Industriehaftpflichtversicherung abgedeckt.

  • die Umwelthaftpflichtversicherung:

Diese Versicherung stellt eine Ergänzung zur betrieblichen Haftpflichtversicherung dar und versichert Umweltschäden.

  • die sogenannte D&O-Versicherung:

Bei der „Directors-and-Officers“-Versicherung handelt es sich um eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Organe und Unternehmen bzw. dessen leitende Angestellte.

Für wen lohnt sich eine Haftpflichtversicherung?

Die Privathaftpflichtversicherung ist grundsätzlich für jeden empfehlenswert. Diese sichert sowohl Personen- als auch Sach- und Vermögensschäden ab. Ein solcher Schaden kann schnell entstehen. Ein Beispiel: Sie sind im Straßenverkehr kurz unaufmerksam und infolge dessen stürzt ein Radfahrer. Sie haften dann für den Schaden am Fahrrad, müssen die Behandlung und Schmerzensgeld zahlen und eventuell sogar noch den Verdienstausfall des Gestürzten. Eine Privathaftpflichtversicherung bietet Ihnen dann finanziellen Schutz.
Welche anderen Formen der Haftpflichtversicherung Sie abschließen sollten, ist individuell zu entscheiden. Neben den Pflichtversicherungen wie der Kfz-Haftpflichtversicherung oder der Jagdhaftpflichtversicherung ist es oft sinnvoll, je nach Ihrer persönlichen Situation, auch weitere, nicht vorgeschriebene Versicherungen abzuschließen.

Worauf sollten Sie achten, wenn Sie eine Haftpflichtversicherung abschließen?

Ein wichtiger Punkt, den Sie beachten müssen, ist die Deckungssumme. Wenn Sie die Versicherung abschließen, sollte diese hoch genug angesetzt werden, um sicherzustellen, dass auch teure Personenschäden abgedeckt sind. Die gesetzliche Haftung ist unbegrenzt. Das heißt: Wenn die Deckungssumme den Schaden nicht abdeckt, müssen Sie den Rest aus Ihrem Privatvermögen zahlen – und das bis zu Ihrer persönlichen Pfändungsgrenze.
Des Weiteren sollte die Deckung bei Forderungsausfall in der Versicherung festgelegt sein. Falls Sie einen Schaden erlitten haben, für den der Verursacher nicht aufkommen kann, übernimmt Ihre Versicherung dann die Kosten. Da in Deutschland nicht flächendeckend alle Personen über eine Haftpflichtversicherung verfügen, ist dieser Schutz sinnvoll, um zu vermeiden, dass Sie auf dem Schaden sitzenbleiben. Haben Sie weitere Fragen rund um die Haftpflichtversicherung? Ihr Anwalt in Offenbach hilft Ihnen gerne weiter.

Wann zahlt die Haftpflichtversicherung? Rechtsanwalt Jürgen Wahl informiert

Zahlreiche Ausschlüsse in den allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Individualvereinbarungen mit den Versicherern legen fest, in welchen Fällen diese nicht leisten müssen. Dazu gehören unter anderem:

  • vorsätzlich herbeigeführte Versicherungsfälle,
  • Ansprüche zwischen Familienangehörigen,
  • Ansprüche zwischen Personen, die Versicherungsschutz aus demselben Vertrag haben, oder
  • Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer beispielsweise aufgrund von Miete, Leasing oder Leihe etc. tatsächlich nutzt.

Niemand braucht Bündnispartner, die im Schadensfall das Weite suchen. Wir stehen Ihnen daher zur Seite, wenn Ihre Versicherung im Schadensfall die Leistung verweigert. Wenden Sie sich bei allen Streitigkeiten mit Ihrer Haftpflichtversicherung an Rechtsanwalt Jürgen Wahl. Als Fachanwalt für Versicherungsrecht verfügt er über langjährige Erfahrungen in der Auseinandersetzung mit Versicherungen und hilft Ihnen dabei, Ihr Recht durchzusetzen.

Damit Ihre Versicherung auch in schlechten Zeiten hält, was sie in guten gerne verspricht.

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Schon eine Nachlässigkeit kann zur Haftung führen. Wenn Ihnen ein Missgeschick widerfahren ist und Dritte geschädigt wurden, sollten Sie sich auf Ihre Haftpflichtversicherung verlassen können!

Wir helfen, wenn die Versicherung nicht zahlt, insbesondere bei

  • Obliegenheitsverletzungen,
  • Prämienverzug,
  • Unterversicherung
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