D&O Versicherungen

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D&O Versicherungen sind für Leitungs- und Aufsichtsorgane von Unternehmen von wachsender Bedeutung, da Gerichte vermehrt eine Haftung dieser Organe für Vermögensschäden bestätigen, welche durch Fehlentscheidungen des Organs entstanden sind. Bei hohen Haftungsrisiken bietet sich ein frühzeitiger Abschluss einer D&O Versicherung an.

Was ist eine D&O Versicherung?

Die D&O Versicherung ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und fällt damit als Versicherung zugunsten Dritter unter die Berufshaftpflichtversicherungen. Sie schützt vor den Schäden, die durch Berufsversehen und Fehlentscheidungen entstehen. Sie bietet dabei Schutz gegen sogenannte echte Vermögensschäden, also Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind oder von solchen abgeleitet werden können. Vermögensschäden entstehen oftmals erst im Laufe der Zeit, wohingegen Personen- und Sachschäden meist mit dem schadensbegründenden Ereignis eintreten.

Wer braucht sie?

D&O Versicherung steht für directors-and-officers Versicherung. Als „directors“ und „officers“ werden im Englischen die Geschäftsführer, Manager, Organe und leitenden Angestellten eines Unternehmens bezeichnet. Angeboten wird sie z.B. für Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte, Beiräte und Prokuristen einer Gesellschaft, also für jedes Leitungs- oder Aufsichtsorgan. Neu in das Organ eintretende Personen sind damit automatisch mitversichert. Zwar ist der Versicherungsnehmer üblicherweise das Unternehmen, abgesichert wird jedoch nicht das Unternehmen selbst, sondern die Personen, die in einer leitenden Funktion im Unternehmen arbeiten oder gearbeitet haben. Der häufigste Anwendungsfall der D&O Versicherung ist die Absicherung der Innenhaftung, also der Haftung für Ansprüche des Unternehmens gegen die für das Unternehmen tätigen Person, etwa wegen Fehlentscheidungen oder Versehen.

Welche Risiken sichert sie ab?

Der Versicherungsschutz umfasst dabei alle Handlungen des Organs in seiner Organfunktion. Meist nicht umfasst sind dagegen Dienstleistungen, die eine versicherte Person nicht in ihrer organschaftlichen, sondern in einer anderweitigen Funktion im Unternehmen tätigt. So greift die Versicherung z.B. nicht, wenn der Geschäftsführer einer Kfz-Werkstatt in seiner Tätigkeit als Mechaniker in der Werkstatt eine Pflichtwidrigkeit begeht die zu einem Vermögensschaden führt.

Abgesichert sind alle Sorgfaltspflichtverletzungen des Organs, welche ohne Vorsatz erfolgt sind. Deckung besteht jedoch nur dann, wenn dem Organ ein schuldhaft pflichtwidriges Fehlverhalten nachgewiesen werden kann. Es muss dabei belegt werden, dass eine unternehmerische Entscheidung zu einem Vermögensnachteil bei einem Dritten geführt hat. Liegt ein Schaden tatsächlich vor, so ist dies ein Indiz dafür, dass eine unternehmerische Fehlentscheidung auch ursächlich für diesen Schaden war. Daher findet dann oft eine Beweislastumkehr statt. So muss das Organ nachweisen, dass seine Entscheidung trotz des Schadens richtig war.

Abgedeckt sind alle Vermögensschäden, welche aufgrund der Pflichtwidrigkeit des Organs in seiner Leitungsfunktion innerhalb der Versicherungsperiode entstanden sind und die auch innerhalb der Versicherungslaufzeit geltend gemacht werden. Abhängig vom Anbieter der Versicherung kann es allerdings zahlreiche Begrenzungen oder Ausschlusstatbestände geben. Es ist daher vor Abschluss einer D&O Versicherung genau zu prüfen, ob die Deckung generell besteht.

Sollen noch weitere Risiken abgesichert werden, etwa im operativen Geschäft und bei den Handlungen anderer Mitarbeiter, so bietet sich die Kombination mit einer E&O Versicherung (auch professional-indemnity-Versicherung), einer errors-and-omissions-Versicherung an. Diese kann in jedem Einzelfall auf die abzusichernden Haftungsrisiken zugeschnitten werden.

Was gilt es zu beachten?

Aufgrund der Vielzahl von Anbietern gibt es kein Standardmodell der Versicherung. Die Produkte unterscheiden sich mitunter erheblich. Deshalb muss im Vorhinein geprüft werden, ob die jeweilige Versicherung das Haftungsrisiko im gewünschten Umfang absichert. Insbesondere muss darauf geachtet werden, ob der Versicherungsschutz auch im Falle einer Insolvenz des Unternehmens fortbesteht. Insolvenzverwalter versuchen nämlich häufig hohe Forderungen gegen ehemalige Organe geltend zu machen.

Auch gilt es zu prüfen, ob die D&O Versicherung neben der Freistellung von Schadensersatzforderungen auch Anwalts- und Verfahrenskosten übernimmt. Das OLG Frankfurt hat hier kürzlich festgestellt, dass eine Klausel, nach der die Prozesskostenerstattung bereits in der Versicherungssumme enthalten sein soll, intransparent und damit nichtig ist.

Da schon einzelne Klauseln von großer Bedeutung für einen Versicherungsfall sein können, empfiehlt es sich, den Vertrag vor der Unterzeichnung durch einen Spezialisten, etwa einen auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt, prüfen zu lassen.


Ihr Rechtsanwalt – Jürgen Wahl
Fachanwalt für Medizin- und Versicherungsrecht

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